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Sicherheitsbegriffe mit "B"
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Berechtigtes Interesse

Nur mit einem "berchtigtem Interesse" ist es möglich laut Bundesdatenschutzgesetz personenbezogene Daten abzufragen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Auftraggeber signalisiert hat, das er an einer Geschäftsanbahnung interessiert ist oder zivilrechtlicher Ansprüche (Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung) durchgesetzt werden sollen. Berechtigtes Interesse gilt als unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art (§ 193 StGB); Akteneinsicht setzt u.U. Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses voraus.

Beschattung / Beobachtung

Die Beschattung ist eine aufmerksame Überwachung von Personen oder Sachverhalten. Bei einer Personenbeschattung wird ein Mitarbeiter observiert bei dem der Verdacht eines vermeindlich rechtswidrigen Verhaltens besteht. Es können auch Ablaufstrukturen beobachtet werden um Schverhalte aufzuklären. Die Detektei dokumentiert die Maßnahmen anhand von Fotos, Videoaufzeichnungen oder Tonbandaufzeichnungen und einem schriftlichen Tätigkeitsbericht.

Betriebsspionage

Jeder Arbeitnehmer ist aus dem Arbeitsvertrag gegenüber dem Arbeitgeber zur Verschwiegenheit von Betriebsgeheimnissen verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht beginnt mit Beginn des Arbeitsvertrags und läuft noch lange über das Ende des Arbeitsverhältniss hinaus.

Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen durch einen Arbeitnehmer ist strafbar und verpflichtet gegenüber dem Arbeitgeber zu Schadenersatz, wenn der Verrat von Geschäftsgeheimnissen nachgewiesen werden kann.

Hierzu schläust eine Wirtschaftsdetektei einen oder mehrere Mitarbeiter in das betroffene Unternehmen ein um die Betriebsspionage nachzuweisen.

Bonität

oder Kreditwürdigkeit ist in der Finanzwirtschaft die Eigenschaft einer natürlichen Person oder von Unternehmen oder Staaten, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit) und zurückzahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit). Bei Emittenten von Wertpapieren wird unter Bonität die Fähigkeit verstanden, die Emission nebst Zinsen zu bedienen und zu tilgen. Daraus ableitbar ist die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer in der Lage und willens sein wird, die erforderlichen Rückzahlungen zu leisten.
 
Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um die wirtschaftlichen Fähigkeiten aufgrund der vergangenen und prognostizierbaren wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, den Kredit zurückzuzahlen (Kapitaldienstfähigkeit). Hierzu werden Daten wie Einkommensnachweise, Bilanzen usw. zur Auswertung hinzugezogen. Gläubiger, insbesondere Kreditinstitute, müssen ihre Kreditrisiken professionell einschätzen und einstufen können. Deshalb wurden Verfahren auf betriebswirtschaftlich-statistischer Grundlage entwickelt, die sich systematisch mit der Ermittlung und der nachfolgenden Einstufung der individuellen Bonität eines Schuldners befassen. Ohne selbst Gläubiger zu sein, ermitteln auch Ratingagenturen permanent die Bonität von Schuldnern, um den Gläubigern ihr Ergebnis entgeltlich zur Verfügung zu stellen.

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