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Abhöreinrichtungen
Die Bestandteile einer Abhöreinrichtung umfassen einem Minisender, einem Empfänger und einem Kopfhörer. Letzteres wird allerdings nur benötigt, wenn die Aufnahmen der Abhöranlage live abgehört werden sollen. Sollte dieser Wunsch nicht vorhanden sein, so kann auf die Anschaffung der Kopfhörer getrost verzichtet werden.

Ein großes  Augenmerk bei der Planung des Einsatzes ist auf die Übertragungsreichweite (zwischen Sender und Empfänger) zu legen. Eine Überschreitung das Scheitern der Funkübertragung und somit auch die gesamte Audioüberwachung. Aufgrund dieser Tatsache testet ein Detektiv noch vor dem Beginn der Überwachung, welche Reichweite bei der betreffenden Abhöranlage vorhanden ist. Von großer Wichtigkeit sind hierbei die äußeren Umstände. Sollte die Audioüberwachung zum Beispiel in freier Umgebung durchgeführt werden, so ist eine Abhöranlage dazu in der Lage, eine Übertragungsreichweite von 2000 Metern zu erlangen. Findet die Überwachung hingegen innerhalb einer Räumlichkeit statt, so wird die Reichweite erheblich eingeschränkt. Dicke Betonwände können zum Beispiel dazu führen, dass sich die Übertragungsreichweite der Abhöranlage auf 700 Meter reduziert.
Abhörschutz

Abhörschutz ist die technische Einrichtung von Gegenständen und Räumen um das Abhören von Gesprächen und Datenverkehr zu verhindern.
Hierbei wird unter passivem und aktivem Abhörschutz unterschieden.

Der passive Abhörschutz beschäftigt sich

  • mit der Planung und Erstellung von abhörsicheren Räumlichkeiten, Kommunikationsleitungen und Fahrzeugen
  • der Verhinderung, Unterdrückung und Verfälschung von elektromagnetischen Wellen (kompromittierende Abstrahlung z. B. von einem Monitor oder einem Computer)
  • der Überprüfung technischer Geräte (z. B. Telefon, Fax, Computer) und anderer Einrichtungsgegenstände
  • der Herstellung und Konfiguration sicherer Kommunikation unter Mithilfe von z. B. Kryptographie, dem Einsatz von verschlüsselten UDP/TCP/IP-Verbindungen (VPN) über die die Informationen (auch Sprache per VoIP) transportiert werden.

Für Räumlichkeiten können z. B. Faradaysche Käfige eingesetzt werden um eine elektromagnetische Abschirmung zu erreichen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, abhörgeschütze Bereiche gemäß dem Zonenmodell des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie zu konzipieren oder abstrahlarme Geräte einzusetzen wie es in dem IT-Grundschutzkatalog M 4.89 des BSI beschrieben ist.

Unter aktivem Abhörschutz versteht man das auffinden von Abhörgeräten mittels technischer Ausstattung. Hierzu kommen Messgeräte zur visuellen und technischen Überprüfung zum Einsatz.

Als abhörsicher gilt eine Kommunikationsverbindung oder ein Raum, wenn sie beziehungsweise er nicht abgehört werden kann. Dies ist in der Praxis nicht möglich. Eine theoretische Ausnahme bildet die durch Quantenkryptographie gesicherte Kommunikation. Maßnahmen zur Abhörsicherheit sind Bestandteil des Abhörschutzes.

Adressermittlung
Ermittlung einer ladungsfähigen Wohnanschrift bzw. Aufenthaltsadresse und/oder der Adresse der Arbeitsstelle einer Zielperson. Bei "berechtigtem Interesse" ist dies auch trotz Auskunftssperre möglich.
Auskunftei

Eine Auskunftei ermittelt im Kundenauftrag Informationen über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen, sowie deren wirtschaftliche Betätigung.

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